Firmung - in der Regel vom Bischof gespendet
Quellangabe: Bischof und Kirche, in: JRGS 12, 262–266, hier 263 f.
In Kapitel 8 der Apg wird erzählt, dass Philippus die Menschen in Samaria zum Glauben an Christus bekehrte und sie taufte. Auf die Kunde von dieser Bekehrung hin sandten die Apostel den Petrus und Johannes dorthin. Durch Gebet und Handauflegung riefen sie den Heiligen Geist auf die Neuchristen herab, der noch über keinen von ihnen gekommen war; so erst wurden sie voll in die Kirche Jesu Christi eingegliedert (vgl. Apg 8,5–17). Für Lukas geht es hier nicht um die sakramentenrechtliche Feststellung, dass der Diakon bloß taufen und einzig der Bischof firmen könne, sondern um etwas sehr viel Tieferes, in dem zugleich die spätere Einteilung in der Spendung der Sakramente gründet. Zur Christwerdung der Samaritaner gehört (so will er sagen) ihre Einfügung in die ganze apostolische Kirche, ihre Verbindung mit dem Ganzen und besonders mit dem apostolischen Ursprung wie mit den bevollmächtigten Garanten dieses Ursprungs. Das bedeutet: Wie niemand für sich allein Christ sein kann, sondern nur zusammen mit den Anderen, mit der lebendigen Gemeinschaft der Glaubenden, so kann auch keine Gemeinde, keine Region für sich allein Kirche sein. Sie kann es nur durch die Öffnung ins Ganze hinein und durch die Einordnung in die apostolische Überlieferung, deren Garanten die Apostel und ihre Nachfolger sind. Mit den klassischen Worten des Credo ausgedrückt heißt das: Zur Kirche gehört notwendig sowohl die Katholizität wie die Apostolizität, die lebendige Einheit mit dem Ganzen, die sich in der Einheit der Amtsträger darstellt und verwirklicht. […]
Die Kirche des Westens hat die Firmung als Taufvollendung in der Regel den Bischöfen vorbehalten, um so deutlich zu machen, dass Christwerdung Eingliederung in die universale Kirche, in die Kirche der Apostel ausdrückt. Deswegen wird sie nicht vom Pfarrer des betreffendes Ortes, sondern vom Vertreter des Ganzen, von dem sichtbaren Zeugen der Einheit und der gesamtkirchlichen Kontinuität verwaltet.
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