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Satzung für das Institut Papst Benedikt XVI.

1. Präambel


Papst Benedikt XVI. hat mit seiner Theologie in den letzten Jahrzehnten einen herausragenden Beitrag zur Geistesgeschichte geleistet. Seine Schriften verbinden die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Theologie mit der lebendigen Struktur des Glaubens, der von der Kirche weitergetragen, in ihr gelebt und von ihr verkündet wird. Um auch in Zukunft das umfangreiche Werk des Theologen Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. zu bewahren und für die Rezeption bereitzuhalten, bedarf es einer Edition der Werke, welche die weit verstreuten Texte in einer systematischen Ordnung zusammenführt.
Papst Benedikt XVI. hat den Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, mit der Herausgabe der Gesammelten Werke beim Herder Verlag, Freiburg, beauftragt, dem die Überprüfung sämtlicher urheberrechtlicher und verlagsrechtlicher Fragen obliegt.
Die wissenschaftliche Begleitung dieser Edition delegiert der Herausgeber an ein Institut. Langfristig soll dieses Institut ein Ort werden, an dem Leben, Denken und Wirken des Theologen, Bischofs und Papstes Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. umfassend dokumentiert und somit einer theologischen und kirchenhistorischen Erforschung und Erschließung zugänglich gemacht wird.

2. Name, Sitz, Rechtsstellung


Das Institut führt den Namen „Institut Papst Benedikt XVI.
Das Institut hat seinen Sitz in den Räumen des Priesterseminars Regensburg, Bismarckplatz 2.
Das Institut ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Diözese Regensburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, als Trägerin des Instituts. Innerhalb der Diözese Regensburg bildet es im Bischöflichen Ordinariat eine eigene Abteilung, die unmittelbar dem Bischof zugeordnet ist.

3. Aufgaben des Instituts


Aufgabe des Instituts ist es, die Herausgabe der Gesammelten Werke von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI. durch den Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, zu unterstützen und zu fördern.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Die Sammlung und Bereitstellung des gesamten gedruckten und ungedruckten Werkes von Joseph Ratzinger/Papst    Benedikt  XVI.
- Die Digitalisierung der Quellen.
- Die Sammlung und Bereitstellung der biographischen und theologischen Kontexte.
- Die Sammlung und Bereitstellung der Sekundärliteratur.
- Die Fortführung der Bibliographie von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI.
- Der Aufbau einer Spezialbibliothek zur Ergänzung der Bibliothek des Priesterseminars zur Erforschung des Werkes von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt XVI.
- Die Organisation von internationalen wissenschaftlichen Kolloquien und Symposien.
Zu den Aufgaben des Instituts gehört nicht die Überprüfung urheberrechtlicher und verlagsrechtlicher Fragen.

4. Finanzierung


Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Diözese Regensburg in Zusammenarbeit mit der Klerikalseminarstiftung St. Wolfgang und der Besonderen Klerikalseminarstiftung St. Jakob.
Das Institut wird von der Diözese mit einem Haushaltsbudget ausgestattet, das vom Institut zu beantragen ist und über das Rechnung zu legen ist; jeweils nach Weisung der Bischöflichen Finanzkammer.

5. Leitung


Die Leitung des Instituts liegt in den Händen des Direktors, der vom Bischof von Regensburg jeweils für fünf Jahre ernannt wird. Er ist insbesondere weisungsberechtigter Vorgesetzter des Personals.
Mit der Gründung und dem Aufbau des Instituts beauftragt Bischof Gerhard Ludwig Müller Herrn Professor Dr. Rudolf Voderholzer, Trier, als ersten Direktor.
Der Direktor beruft in Absprache mit dem Bischof einen stellvertretenden Direktor ebenfalls für die Zeit von fünf Jahren.
Falls Direktor oder stellvertretender Direktor ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, werden ihre Aufwendungen im Rahmen der jeweiligen steuerlichen Vorgaben vom Institut erstattet.
Im Falle einer hauptamtlichen Tätigkeit ist u. a. die Vergütung im Rahmen eines abzuschließenden Dienstvertrags zu regeln.

6. Personal


Das Institut wird mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Sekretärin besetzt.
Die Anstellung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen.
Das Institut holt sich darüber hinaus bei Bedarf die Unterstützung bibliothekarischer und archivarischer Fachkräfte.

7. Kuratorium


Zur Beratung der Institutsleitung insbesondere auf wissenschaftlichem Gebiet beruft der Direktor ein Kuratorium, bestehend aus Personen, die mit dem Werk Joseph Ratzingers/Papst Benedikt XVI. vertraut sind. Das Kuratorium kann bis zu 10 Mitglieder umfassen und tritt wenigstens einmal im Jahr zu Beratungen zusammen.
Der stellvertretende Direktor und der wissenschaftliche Mitarbeiter sind geborene Mitglieder des Kuratoriums.

8. Satzungserlass


Die Satzung wird vom Diözesanbischof unter Beteiligung der nach kirchlichem Recht zuständigen Gremien erlassen. Sie tritt am 19. April 2008 in Kraft.

Regensburg, den 19. April 2008

Dr. Gerhard Ludwig Müller
Bischof von Regensburg